FLUGPREIS ERSTATTUNG

JETZT

Erstattung von
Flugtickets oder Gutschein
wegen COVID-19?

Zahlreiche Fluggesellschaften haben wegen der Corona-Pandemie ihre Flüge gestrichen und bringen somit Millionen Reisepläne durcheinander. Die Reisetätigkeit ist wegen weltweiter Reisebeschränkungen fast zum Erliegen gekommen und es ist nicht absehbar, wann wieder mit einem „normalen Flugbetrieb“ gerechnet werden kann.

Unzählige Passagiere erhalten von den meisten Fluggesellschaften die Information, dass eine Erstattung des Ticketpreises nur in Form eines Gutscheines oder einer Umbuchung möglich sei. Diese Information ist schlichtweg falsch. Nur sehr wenige Airlines erstatten den Passagieren den Ticketpreis.

Aufgrund dieser unterschiedlichen Verhaltensweisen stellt sich für jeden Reisenden die grundsätzliche Frage, ob den Airlines ein Wahlrecht zwischen der Erstattung des Ticketpreises, der Erteilung eines Gutscheines oder einer Umbuchung zusteht.

Klarstellend ist darauf hinzuweisen, dass sich sämtliche Ausführungen dieses Artikels nur auf den Fall einer Erstattung und nicht einer Entschädigung beziehen und wenn die Fluggesellschaften selbst den Flug vor Reiseantritt annulliert haben. Für die Fälle der Entschädigung und die Fälle, in denen der Fluggast – etwa aus persönlichen Gründen – die Reise nicht angetreten hat, gelten andere Regelungen.

Aktuelle Rechtslage

Nr. 261/2004

Europäische Verordnung (EG) Nr. 261/2004

Nach bestehender Rechtslage regelt die Europäische Verordnung (EG) Nr. 261/2004, die am 17.02.2005 in Deutschland als EU-Fluggastrechte-Verordnung in Kraft getreten ist, inwieweit Fluggäste Erstattungs- und/oder Entschädigungsansprüche geltend machen können.

Wahlrecht

Artikel 8

In der EU-Fluggastrechte-Verordnung ist in Art. 8 geregelt, dass die Fluggesellschaft zur Erstattung des Ticketpreises, der Durchführung einer Ersatzbeförderung oder eine Umbuchung zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtet ist. Ausdrücklich ist in Art. 8 geregelt, dass den Fluggästen ein Wahlrecht zwischen der Erstattung, der Ersatzbeförderung oder der Umbuchung zusteht.

Dass dieses Wahlrecht der Reisenden von den meisten Fluggesellschaften ignoriert wird, ist aufgrund der durch die ausgefallenen Flüge wirtschaftlich angeschlagenen Airlines nicht verwunderlich.

Rechtsverzicht

Weiterbestand?

Dennoch stellt sich die Frage, ob die Passagiere durch Rechtsverzicht das Überleben der Fluggesellschaften ermöglichen müssen. Schließlich sind auch viele Reisende aufgrund der COVID-19-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und könnten gerade in dieser Zeit die ihnen rechtlich zustehenden Erstattungen gut verwenden. Weiterhin ist zu beachten, dass nicht allein der Rechtsverzicht von Reisenden den Weiterbestand der meisten Airlines ermöglicht, sondern dies dürften im Wesentlichen die in Aussicht gestellten Staatshilfen sein.

Durchsetzung der Erstattung

Die Durchsetzung des Anspruchs auf Erstattung der Ticketgebühren gestaltet sich aufgrund des zögerlichen Verhaltens der Airlines als äußerst schwierig. Viele Luftfahrtgesellschaften ignorieren schlicht und einfach die von Passagieren geltend gemachten Erstattungsansprüche und tun so, als wenn solche im Rahmen der Wahlmöglichkeit überhaupt nicht vorgesehen seien. Andere wiederum lehnen geltend gemachte Erstattungen ohne Begründung ab.

Soweit Sie selbst vergeblich Ihre Fluggesellschaft um Erstattung der Ticketgebühren aufgefordert haben, bieten wir Ihnen an, Ihnen bei der weiteren Rechtsverfolgung behilflich zu sein.

Im Falle einer erfolgreichen Durchsetzung des Anspruches würde Sie selbstverständlich zu 100 % den Erstattungsbetrag erhalten, ohne Abzug eines Erfolgshonorars. Die im Rechtsstreit unterlegene Fluggesellschaft wäre dann zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten verpflichtet, so dass für Sie keine weiteren Kosten entstehen.

Aus unserer langjährigen Erfahrung ist die Mandatierung eines Rechtsanwaltes zur Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen in den meisten Fällen erfolgsversprechend. Unsere Tätigkeit würde sich zunächst auf die Fertigung eines anwaltlichen Aufforderungsschreibens und – soweit notwendig und gewünscht – auf die Einreichung einer Klage erstrecken.

Das Kleingedruckte groß geschrieben

Wenn es zu einer Klageeinreichung kommt, wird ein Gerichtskostenvorschuss fällig, der zunächst von Ihnen zu zahlen ist. Dieser Betrag wird bei erfolgreicher Durchsetzung zurückerstattet. Der Gegner haftet in diesem Fall für die Gerichts- und Anwaltskosten, da er sich rechtswidrig verhält.

So einfach geht es:

  1. Mandatsbedingungen der Franke Rechtsanwälte lesen
  2. Kontaktformular ausfüllen und unverbindlich absenden
    (Das Versenden des ausgefüllten Kontaktformulars ist unverbindlich und bewirkt keinen Vertragsschluss).
  1. Sie erhalten schnellstmöglich eine E-Mail, ob und zu welchen Konditionen eine Mandatsübernahme erfolgen kann.
    (Hierbei werden Sie über die Höhe der zunächst anfallenden Kosten informiert sowie um etwaige für die Mandatsbearbeitung noch benötigte Unterlagen. Zudem erfolgt eine Belehrung über das Verbraucherwiderrufsrecht).
  1. Danach können Sie sich entscheiden, ob Sie das Mandat erteilen wollen oder nicht.
    (Erst durch Ihre ausdrückliche Bestätigung kommt ein Anwaltsvertrag zustande).

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